Die neue EU-weite regulatorische Verpflichtung zur Meldung von steuergestaltenden grenzüberschreitenden Transaktionen

DAC6 wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2019 in nationales Recht überführt. Damit müssen derartige Transaktionen ab Juli 2020 binnen 30 Tagen an die nationalen Finanzbehörden gemeldet werden. Zusätzlich müssen alle derartigen Transaktionen seit dem 25.6.2018 rückwirkend bis zum 31.8.2020 gemeldet werden. Primär sind Intermediäre wie Banken, Berater und Versicherer und sekundär die Nutzer bzw. Steuerpflichtigen zur Meldung dieser Transaktionen verpflichtet.

Im Sinne der Tax Compliance empfiehlt sich eine umfangreiche Dokumentation auch der vermeintlich nicht meldepflichtigen Transaktionen. Inhalt und Umfang der zu übermittelnden Daten sowie Sanktionen bei Nicht- bzw. Falschmeldung ist je EU-Land unterschiedlich durch nationale Gesetzgebung ausgeprägt.

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