Update: Entwurf BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkarten
Tankkarten BMF Schreiben Update
Die bisher praktizierte Behandlung von Tankkartenumsätzen als Reihen-Liefergeschäfte wurde in dem Entwurf des BMF-Schreibens zum Ausnahmefall erklärt – unsere ausführliche Erläuterung finden Sie hier. Hierzu hatte sich das BMF durch die EuGH-Rechtsprechung im Fall „Vega International“ (C-235/18, 15. Mai 2019) veranlasst gesehen. Das BMF hat nun die den Verbänden gesetzte Frist zur Stellungnahme bis zum 2. Dezember 2021 verlängert. Zudem möchte das Ministerium die Beratung des MwSt.-Ausschusses abwarten, der sich demnächst mit dem Thema befassen wird. Das BMF-Schreiben wird daher zum 1. Januar 2022 nicht in Kraft treten.
Es ist zu vermuten, dass diese Entwicklung auch auf die erheblichen Einwände der Branchenvertreter zurückzuführen ist, da die vorgesehenen Neuregelungen sie vor fast unüberwindliche Hürden stellen würden. Dass Deutschland insoweit nun doch keinen Alleingang plant, sondern offenbar einen EU-weit abgestimmten Umgang mit der „Vega“-Rechtsprechung anstrebt, ist sehr zu begrüßen.
(Stand: 26.11.2021)