Update: Entwurf BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkarten

Das BMF hatte auf die EuGH-Rechtsprechung in der Rs. „Vega International“ reagiert und den Branchenverbänden den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Tankkarten zur Stellungnahme vorgelegt. Die Neuregelungen sollten bereits zum 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Dieses BMF-Schreiben wird jedoch vorerst nicht veröffentlicht.

Die bisher praktizierte Behandlung von Tankkartenumsätzen als Reihen-Liefergeschäfte wurde in dem Entwurf des BMF-Schreibens zum Ausnahmefall erklärt – unsere ausführliche Erläuterung finden Sie hier. Hierzu hatte sich das BMF durch die EuGH-Rechtsprechung im Fall „Vega International“ (C-235/18, 15. Mai 2019) veranlasst gesehen. Das BMF hat nun die den Verbänden gesetzte Frist zur Stellungnahme bis zum 2. Dezember 2021 verlängert. Zudem möchte das Ministerium die Beratung des MwSt.-Ausschusses abwarten, der sich demnächst mit dem Thema befassen wird. Das BMF-Schreiben wird daher zum 1. Januar 2022 nicht in Kraft treten.

Es ist zu vermuten, dass diese Entwicklung auch auf die erheblichen Einwände der Branchenvertreter zurückzuführen ist, da die vorgesehenen Neuregelungen sie vor fast unüberwindliche Hürden stellen würden. Dass Deutschland insoweit nun doch keinen Alleingang plant, sondern offenbar einen EU-weit abgestimmten Umgang mit der „Vega“-Rechtsprechung anstrebt, ist sehr zu begrüßen.

(Stand: 26.11.2021)