Update: Umsatz- und versicherungsteuerliche Behandlung von Garantiezusagen - BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2021

Das BMF verlängert mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 nochmals die Übergangsregel für die Behandlung von entgeltlichen Garantiezusagen als Versicherungsleistung. Unternehmer gewinnen dadurch mehr Zeit und Flexibilität, sich an die geänderte BFH-Rechtsprechung anzupassen.

Der BFH hatte am 14. November 2018 (XI R 16/17) entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Versicherungsleistung sei. Mit Schreiben vom 11. Mai 2021 hatte das BMF die wichtigsten Anwendungsfälle geklärt und mit Schreiben vom 18. Juni 2021 eine Ergänzung vorgenommen und die Übergangsregelung abgeändert. Details finden Sie unter diesem Link. Am 18. Oktober hat das BMF die Übergangsregel erneut geändert: Die neuen Grundsätze sind anzuwenden auf Garantiezusagen, die nach dem 31. Dezember 2022 abgegeben wurden. Für vor dem 1. Januar 2023 abgegebene Garantiezu­sagen wird es nicht beanstandet, wenn die neuen Grundsätze bereits angewendet werden.

(Stand: 19.10.2021)