Wann ist „Umsatzsteuer: Beratung für Berater“ das richtige Instrument für Sie?

  • Sie stellen fest, dass gerade das Umsatzsteuerrecht immer komplexer wird und gelegentlich Fallkonstellationen auftreten, die eine sehr tiefgehende umsatzsteuerliche Analyse erfordern, möglicherweise auch unter Einbeziehung des EU-Rechts. Gerade das Jahr 2021 bietet hierfür mannigfaltige Gründe:
    • Rückkehr zu den „alten“ Steuersätzen
    • COVID-19 Regelungen
    • Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets mit seinen umfassenden Neuregelungen zum Fernverkauf, zur Beteiligung von Online-Marktplätzen und zum One-Stop-Shop
    • BREXIT
    • Immer noch: Quick Fixes
    • Systemseitig: der Release-Wechsel auf SAP S/4HANA
    Neben der rasanten Änderung des Umsatzsteuerrechts gibt es „Dauerbrenner“, die hoch-komplexe umsatzsteuerliche Minenfelder sein können:
    • Rechtliche Besonderheiten wie Organschaft, Geschäftsveräußerung, Holdings, Vorsteuerquoten, Kommissionsgeschäfte…
    • Branchen mit vielen Besonderheiten wie Banken/Versicherungen, Immobilienwirtschaft, Pharmaindustrie, Reisedienstleister…
  • Als breit aufgestellter Allrounder haben Sie nicht die Kapazitäten, sich in der notwendigen Tiefe in alle umsatzsteuerlichen Spezialbereiche einzuarbeiten.
  • Ihr Mandat erfordert umsatzsteuerliche Beratung im Ausland, Sie verfügen aber nicht über entsprechende Kontakte.
  • Der Mandant benötigt Unterstützung bei der Implementierung umsatzsteuerlicher Sachverhalte im ERP-System – Sie sind hiermit aber nicht vertraut.
  • Haftungsfallen durch unwissentliche Falschberatung wollen Sie vermeiden.
  • Sie möchten Ihren Mandanten korrekte und umfassende Beratung bieten, ihn aber keinesfalls an einen anderen Berater verlieren.

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