Wann ist „Umsatzsteuer: Beratung für Berater“ das richtige Instrument für Sie?
ServicesSteuerberatungGlobal Indirect Tax – Umsatzsteuer und ZollUmsatzsteuer: Beratung für Berater
Wann ist „Beratung für Berater“ richtig für Sie?
- Sie stellen fest, dass gerade das Umsatzsteuerrecht immer komplexer wird und gelegentlich Fallkonstellationen auftreten, die eine sehr tiefgehende umsatzsteuerliche Analyse erfordern, möglicherweise auch unter Einbeziehung des EU-Rechts. Gerade das Jahr 2021 bietet hierfür mannigfaltige Gründe:
- Rückkehr zu den „alten“ Steuersätzen
- COVID-19 Regelungen
- Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets mit seinen umfassenden Neuregelungen zum Fernverkauf, zur Beteiligung von Online-Marktplätzen und zum One-Stop-Shop
- BREXIT
- Immer noch: Quick Fixes
- Systemseitig: der Release-Wechsel auf SAP S/4HANA
- Rechtliche Besonderheiten wie Organschaft, Geschäftsveräußerung, Holdings, Vorsteuerquoten, Kommissionsgeschäfte…
- Branchen mit vielen Besonderheiten wie Banken/Versicherungen, Immobilienwirtschaft, Pharmaindustrie, Reisedienstleister…
- Als breit aufgestellter Allrounder haben Sie nicht die Kapazitäten, sich in der notwendigen Tiefe in alle umsatzsteuerlichen Spezialbereiche einzuarbeiten.
- Ihr Mandat erfordert umsatzsteuerliche Beratung im Ausland, Sie verfügen aber nicht über entsprechende Kontakte.
- Der Mandant benötigt Unterstützung bei der Implementierung umsatzsteuerlicher Sachverhalte im ERP-System – Sie sind hiermit aber nicht vertraut.
- Haftungsfallen durch unwissentliche Falschberatung wollen Sie vermeiden.
- Sie möchten Ihren Mandanten korrekte und umfassende Beratung bieten, ihn aber keinesfalls an einen anderen Berater verlieren.