DAC6 erfolgreich managen

In Deutschland wird es keine Verschiebung der Fristen für die Meldung mitteilungspflichtiger Gestaltungen geben – so die Entscheidung, die das Bundesfinanzministerium in der Bundespressekonferenz am 6. Juni verkündet hat. Die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, welche primär als meldepflichtige Intermediäre neben Steuerberatern auch Juristen und Anwälte sowie sekundär den Steuerpflichtigen betrifft, gilt also seit dem 1. Juli 2020. Die von der EU im Hinblick auf die Corona-Krise vorgeschlagene Fristverlängerung wird in Deutschland nicht umgesetzt.

Wie können Sie als Unternehmen die DAC6-Compliance noch fristgerecht sicherstellen?

Antworten liefern wir in unserer Aufzeichnung des Webinars „DAC6 erfolgreich managen – Wie Sie rechtzeitig Ihre Anzeigepflicht einfach und smart erfüllen können!“

Auf der Agenda stehen die folgenden Punkte:

  • Worauf kommt es an? Unser DAC6-Ansatz
  • DAC6 einfach managen mit der Mazars DAC6platform
  • Schnell ans Ziel kommen: Ihre nächsten Schritte

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