DAC6 erfolgreich managen

Die „DAC6“-Richtlinie (EU) 2018/822 verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zu der Einführung einer Mitteilungspflicht für Intermediäre und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Hier finden Sie alle Informationen zu den regulatorischen Rahmenbedingungen, Herausforderungen sowie unserem Leistungsportfolio rund um DAC6.

Rückwirkende Meldepflicht erhöht Zeitdruck

Zusätzliche Brisanz erhält DAC6 dadurch, dass Steuerpflichtige und Intermediäre nicht nur künftige, sondern gegebenenfalls auch bereits abgeschlossene Transaktionen melden müssen. Für die Fälle, mit deren Gestaltungsumsetzung zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 1. Juli 2020 begonnen wurde, ist die Mitteilung bis zum 31. August 2020 einzureichen. Wir empfehlen, bereits jetzt entsprechende Maßnahmen zu initiieren.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

Sprechen Sie uns an