Öffentliches Preisrecht

Bei allen Aufträgen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände oder sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der „Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR Nr. 30/53). Demnach sind grundsätzlich Marktpreise zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Abrechnung der Leistungen nach den „Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten (LSP)“.

Der Anwendungsbereich des öffentlichen Preisrechts ist sehr weit und erfasst insbesondere alle Arten von Dienstleistungen. In der Praxis wird der Geltungsbereich oftmals unterschätzt und erst bei Durchführung einer Preisprüfung realisiert.

Die Überwachung der Preisbildung obliegt den Preisüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstpreise drohen dem Auftragnehmer Rückzahlungen und weitere Maßnahmen (z. B. Bußgelder). Bei einer Preisprüfung ist die entsprechende Dokumentation der Selbstkosten bzw. Marktpreise von entscheidender Bedeutung.

Unser Ansatz

Unsere Rechtsanwält*innen verfügen – oftmals als Teil eines interdisziplinären Teams – über langjährige Praxiserfahrung im öffentlichen Preisrecht. Wir unterstützen sowohl öffentliche Körperschaften als auch Auftragnehmer, die Preisvorstellungen zu begründen, zu dokumentieren und eine Selbstkostenkalkulation entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zu gestalten.

Unsere Services

Im Bereich Öffentliche Preisrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:

Preismodelle

  • Rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Kalkulationen nach dem öffentlichen Preisrecht
  • Rechtliche Beratung zu möglichen Vergütungsmodellen
  • Entwicklung von Preisgleitklauseln
  • Bestimmung des anwendbaren Preistyps

Durchführung von Preisprüfungen

  • Rechtliche Begleitung bei der Durchführung von Preisprüfungen im Auftrag für Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Rechtliche Begleitung bei Dokumentation der Prüfung und Erstellung eines Preisprüfungsberichts

Unterstützung von Auftragnehmern in Preisprüfungen

  • Rechtliche Unterstützung der Auftragnehmer bei Grundsatzprüfungen und Auftragsprüfungen
  • Simulation von Preisprüfungen und Risikoeinschätzung
  • Vorbereitung einer Dokumentation, die den Anforderungen der Preisprüfungsbehörden entspricht

Vertragsgestaltung

  • Gestaltung von preisrechtskonformen Verträgen und Vergütungsregelungen
  • Vertragliche Absicherung von Auftragnehmern und Auftraggebern unter dem Regime des öffentlichen Preisrechts

Schulungen/Workshops

  • Schulungen/Inhouse-Seminare zu preisrechtlichen Fragestellungen und der Preisprüfung in der betrieblichen Praxis
  • Interne Sensibilisierung für preisrechtsrelevante Themen und Risiken

Organisationsberatung

  • Beratung zu Inhouse-Lösungen oder Ausschreibungsvorhaben unter Einbeziehung der Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Preisrechts

Kommunikation

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Aufsichtsbehörden
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Einzelfragen und Spezialproblemen

Handelsrechtliche Bewertung

  • Bewertung von handelsrechtlichen Fragen, insbesondere Ermittlung eines möglichen Rückstellungsbedarfs für Rückforderungen/ Mehrerlösabschöpfung

Beihilferecht (besondere Branchenexpertise)

  • Beratung im Zusammenhang mit beihilferechtlichen Fragestellungen und dem öffentlichen Preisrecht
  • Prüfung und Notifizierung von relevanten Maßnahmen
  • Private Investor Test

Prozessvertretung

  • Übernahme von Prozessvertretungen in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Vertretung unserer Mandant*innen in Verfahren der Preisprüfung

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