EU-Beihilfenrecht

Das EU-Beihilfenrecht ist längst zu einem elementar wichtigen Rechtsgebiet avanciert, wenn es um die Absicherung von Finanzierungsmaßnahmen, insbesondere der öffentlichen Hand gegenüber (eigenen) Unternehmen geht. Eine beihilfenkonforme Ausgestaltung von Finanzierungsmaßnahmen minimiert Risiken einer etwaigen Rückforderung gewährter Mittel und damit gegebenenfalls verbundene Haftungsfragen erheblich. Die Rechtsentwicklung in diesem Bereich ist äußerst dynamisch. Deshalb ist es besonders wichtig, diese laufend zu verfolgen.

Unser Ansatz

Unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen beraten die öffentliche Hand und Unternehmen umfassend in allen Fragen des EU-Beihilfenrechts und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten (insb. dem Vergabe- und Zuwendungsrecht).

Unsere Rechtsberatung erfolgt dabei immer praxisnah zur Unterstützung der strategischen und organisatorischen Zielsetzungen unserer Auftraggeber. Bedarfsgerecht binden wir steuerliche, prüfungsnahe sowie betriebswirtschaftliche Expertise aus der Mazars-Partnerschaft in unser Beratungsteam ein.

Unsere Services

Im Bereich Beihilfenrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:

Strategische Beratung

  • Für uns heißt dies, dass unsere Beratung bereits vor einer geplanten Finanzierungsmaßnahme ansetzt und stets den Kontext berücksichtigt, der durch die Zielsetzungen unseres Auftraggebers bestimmt ist. Rechtliche Fragestellungen behandeln wir mit fachgerechter Genauigkeit und entwickeln praxisgerechte beihilfenrechtliche Lösungen im Interesse unserer Mandantschaft.

Zielstellung: beihilfenkonforme Ausgestaltung

  • Die beihilfenkonforme Ausgestaltung von Maßnahmen der öffentlichen Hand kann die Risiken einer Rückforderung deutlich minimieren, falls die Kommission ein Nachprüfungsverfahren durchführen sollte. Aus diesem Grund schauen wir in jedem Fall, ob eine Tatbestandslösung probat oder besser – wegen ansonsten verbleibender Risiken – eine Rechtfertigungslösung, z. B. unter Nutzung der AGVO und des DAWI-Beschlusses 2012 angestrebt werden sollte.

Betrauungen nach dem DAWI-Beschluss 2012

  • Wir prüfen die Voraussetzungen des DAWI-Beschlusses 2012 unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der Kommission und der europäischen Gerichte und entwerfen Betrauungsakte zur Finanzierung von Unternehmen, die Gemeinwohlaufgaben im Auftrag der öffentlichen Hand übernehmen.

Erstellung von AGVO-Dokumentationen

  • Wir prüfen die allgemeinen und besonderen Freistellungsvoraussetzungen der AGVO im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen der öffentlichen Hand. Die Prüfungsergebnisse werden in einer Dokumentation zusammengefasst und dienen dem Nachweis gegen über eigenen Gremien und einer intensiven Befassung für den Fall einer Überprüfung der Sachverhalte durch die Kommission.

Umstrukturierungen, Transaktionen

  • Wir beraten umfassend beihilfenrechtlich auch bei der Umstrukturierung von (öffentlichen) Unternehmen und wirtschaftlichen Betätigungen der öffentlichen Hand. Hierbei gilt es, beihilfenrechtliche Risiken der Umstrukturierung zu vermeiden. Wir unterstützen Transaktionsprozesse durch die beihilfenrechtliche Due Diligence.

Tatbestandslösung

  • Wir prüfen bei Maßnahmen der öffentlichen Hand, ob Erfolgsaussichten hinsichtlich eines Nachweises bestehen, dass auch ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen handelnder Wirtschaftsbeteiligter wie die öffentliche Hand gehandelt hätte. Bestehen solche Erfolgsaussichten, binden wir unsere Betriebswirt*innen und Ingenieur *innen ein, die einen Market-Economy-Operator-Test (MEOT) erstellen können, der dann zu Dokumentationszwecken dient.

Zuwendungen – Fördermittel

  • Zuwendungen der öffentlichen Hand spielen eine maßgebliche Rolle bei der Finanzierung von Maßnahmen, insbesondere von Investitionsmaßnahmen (z. B. Europäische Investitions- und Strukturfonds). Wir behalten den Überblick über die vielschichtigen Regelungen und beraten dabei umfassend auch im Hinblick auf die komplexen Zusammenhänge zwischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Beihilfenrecht und Vergaberecht.

Beihilfenrecht und Inhouse-Gestaltungen

  • Insbesondere kommunale Unternehmen sollen oft direkt durch ihre kommunalen Gesellschafter beauftragt werden. Wir beraten nicht nur vergaberechtlich bei der Ausformung komplexer Inhouse-Gestaltungen, sondern auch beihilfenrechtlich zum Nachweis, dass die Konditionen einer solchen Gestaltung denen entsprechen, die auch ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen handelnder Wirtschaftsbeteiligter eingegangen wäre.

Anmeldung von Beihilfen bei der Kommission

  • Wenn der Beihilfetatbestand erfüllt ist und keine Freistellungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen bzw. eine Berufung hierauf mit zu hohen Risiken verbunden ist, melden wir die Maßnahme bei der Kommission (ggf. informell bzw. vorsorglich als non-aid notification) an und begleiten das Anmeldeverfahren.

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