Gutachtliche Bewertungen

Bei gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen, unternehmerischen Initiativen, Eigentümerwechseln sowie deren steuerlichen Implikationen wird die Ermittlung des angemessenen Wertes für ein Unternehmen notwendig.

Wir unterstützen Sie durch die Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten nach den Grundsätzen des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1). Vertrauen Sie unserer umfangreichen Expertise bei Bewertungsfragen und regulatorischen Rahmenbedingungen

Bei folgenden Anlässen werden wir als neutraler Gutachter oder Prüfer tätig:

  • Unternehmensbewertung für die Ermittlung von Umtauschverhältnissen, Barabfindungen oder Ausgleichszahlungen bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen wie Verschmelzung, Squeeze-out, Abschluss von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen
  • Wertermittlung und Prüfung der Werthaltigkeit bei der Durchführung von Sachkapitalerhöhungen
  • Anteilserwerbe und Übernahmen nach WpÜG
  • Gesellschaftereintritte und -austritte
  • Erbauseinandersetzungen, Abfindungsfälle im Familienrecht
  • Erstellung von Schiedsgutachten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Bewertungsanlässen

Die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes verschafft Ihnen ein Höchstmaß an Wertsicherheit durch die Anwendung von in Theorie und Praxis anerkannten Bewertungsverfahren und hohen Qualitätsstandards, die den jeweils aktuellen Stand der Kapitalmarkt- und Bewertungstheorie berücksichtigen. Mit unserer nachvollziehbaren Berichterstattung tragen wir sowohl zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der Vorstände und Aufsichtsräte, z. B. nach AktG, GmbHG, UmwG, WpÜG, sowie zur Dokumentation für Gerichte und Steuerbehörden bei. Durch die intensive Begleitung der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung stellen wir sicher, dass der Vorstand seinen Auskunftspflichten nachkommt und rechtliche Risiken, wie etwa Anfechtungsklagen, vermeiden kann.