Die Einführung des Schutzschirmverfahrens

Das Schutzschirmverfahren wurde 2012 im Zuge des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Stärkerer Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Sachwalters/Insolvenzverwalters, eine Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung sowie die Erweiterung und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sind die vorgesehenen Aspekte zur Erleichterung einer Sanierung.