Bewertungen für steuerliche Zwecke

Im Steuerrecht existieren zahlreiche Wertmaßstäbe und gesetzliche Bewertungsanlässe, die eine Bewertung in der Praxis erfordern. Einschlägige Bewertungsvorschriften des deutschen Steuerrechts enthalten konkrete Verweise auf gängige betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden und Bewertungsstandards des IDW.

Zu den bedeutendsten Bewertungsanlässen zählen hierbei insbesondere:

  • steuerbedingte gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
  • Bewertung von Anteilen und Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • konzerninterne Übertragungen von Beteiligungen/immateriellen Wirtschaftsgütern mit Auslandsbezug
  • grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen (§ 1 Abs. 3 S. 9 ff. AStG)
  • Festlegung von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation
  • Bewertungen im Zusammenhang mit der Nutzung von steuerlichen Verlusten und Zinsvorträgen nach § 8c KStG

Angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Bewertungsmethodik bei der Ermittlung der einzelnen Wertmaßstäbe bietet eine gutachtliche Wertableitung für den Steuerpflichtigen eine sichere Dokumentationsgrundlage für die freie Beweiswürdigung durch die Finanzbehörde. Bewertungen nach den Grundsätzen der IDW Standards dienen der Objektivierung und Dokumentation der Sachverhalte, deren Beweiskraft die Finanzbehörde bei ihrer Beurteilung ebenso wenig unberücksichtigt lassen darf wie Bewertungen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren.

Wir unterstützen Sie als neutraler Gutachter mit einer professionellen gutachtlichen Wertableitung, um das Risiko einer zukünftigen Wertanpassung und etwaiger Steuernachzahlungen zu minimieren.