Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken. Ziel ist es, die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Durch die Ausgestaltung als Zulage erhalten Unternehmen einen zahlungswirksamen Zuschuss, ohne dass steuerliche Gegeneffekte die Förderungshöhe beeinträchtigen. Die neue Forschungszulage dürfte daher insbesondere für innovative Unternehmen, unabhängig der Branche, attraktiv sein.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Alle unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuer- oder einkommensteuerpflichtig Unternehmen bzw. deren Gesellschafter. Ausgeschlossen werden Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten (Prüfung im Sinne der AGVO). Zudem können „Verbundene“ Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes den Förderhöchstbetrag nur einmal erhalten.

Was sind die relevanten FuE Vorhaben?

Grundlagenforschung: Experimentelle, theoretische Arbeiten zum Erwerb von neuem Grundlagenwissen ohne erkennbare praktische Anwendungsmöglichkeit. Einziges direktes Ziel ist der Erkenntnisgewinn, ohne dass der zukünftige Nutzen zwingend erfüllt werden muss.

Industrielle Forschung: Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. auch deren wesentliche Verbesserung zu entwickeln. Ziel ist es, Teile von komplexen Systemen weiterzuentwickeln sowie der Bau von Prototypen und Pilotlinien. Der Fokus liegt hierbei insbesondere in der Validierung technologischer Grundlagen.

Experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Formung und Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel ist es, Pläne, Vorkehrungen oder Konzepte für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erarbeiten. Am Ende steht die Entwicklung und Verbesserung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekten sowie deren Erprobung.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Fördersumme berechnet sich wie folgt:

Forschungszulage = 25% x Bemessungsgrundlagen gemäß § 4 FZulG

Bemessungsgrundlage = limitiert auf 4 Mio. Euro (Eigenbetriebliche Forschung (nur Personalaufwand), bei Auftragsforschung 60% des Entgeltes), max. jährlicher Anspruch 1 Mio. Euro.

Antragsprozess

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Wir unterstützen Sie

  • Bei der Feststellung, welche Projekte förderungsfähig sind und wie diese dokumentiert werden müssen.
  • Bei der Etablierung von klaren Prozessen und Schnittstellen zwischen der Steuerabteilung und FuE-Abteilung.
  • Bei der Einrichtung von Dokumentationsprozessen z.B. detaillierte Stundenerfassung der Mitarbeiter im FuE-Bereich.

Ihr Mehrwert durch Mazars

  • Analyse der Datenstrukturen    
    • Ist eine ausreichende Datentransparenz für eine optimale Projektsteuerung gewährleistet?
    • Entspricht die bilanzielle Abbildung den Anforderungen des Förderprojekts?
    • Können angefallene Kosten für das Förderprojekt separat identifiziert werden?
  • Prozessanalyse
    • Entsprechen die operativen und transaktionalen Abläufe den Anforderungen der Förderprojekte?
    • Müssen Prozesse entsprechend den Vorgaben des Förderprojekts angepasst werden?
    • Gibt es klare Prozesse zwischen Steuerabteilung und FuE-Abteilung?
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  • Prozess- / Datentransformation
    • Erarbeitung eines Zielbildes unter Einbeziehung konkreter Vorgaben unterschiedlichster Förderprojekte
    • Ableitung geeigneter Maßnahmen und Umsetzungsplanung
    • Anpassung der Prozesslandschaft und Datenstrukturen an die jeweiligen Fördermittelvorgaben
    • Ganzheitliche Unterstützung bei Harmonisierung, Optimierung und Standardisierung der Prozesse

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