Abschlussprüfungen

Nach § 316 HGB besteht für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen die Pflicht, den Jahresabschluss durch eine*n Abschlussprüfer*in prüfen zu lassen.

Aber auch zur glaubwürdigen Darstellung des Unternehmenswertes bietet sich die Abschlussprüfung an. Mazars führt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Abschlussprüfungen durch. Für uns ist hierbei die Wirtschaftlichkeit entscheidend.

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung, die es uns ermöglicht, risikoorientiert und kosteneffizient zu arbeiten. Bei der Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB, IAS/IFRS oder US-GAAP können wir als Teil der international integrierten Mazars Gruppe eine nahtlose und effiziente Abwicklung bei weltweiten Konzernen gewährleisten.

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