Sonderprüfungen und besondere Prüfungen

Über die gesetzliche Prüfungen hinaus gibt es vielfältige Bereiche, in denen Sicherheit, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit durch sachverständige Dritte von Nutzen ist.

Unsere Prüferteams verfügen über umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen Prüfungsbereichen. Hierzu zählen unter anderem folgende verpflichtende oder freiwillige Prüfungen:

  • Gründungs- und Nachgründungsprüfung
  • Prüfung von Umwandlungen
  • Verschmelzungsprüfung
  • Spaltungsprüfung
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)
  • Prüfung nach § 36 WpHG
  • Aktienrechtliche Sonderprüfung (§§ 142-146 AktG)
  • Prospektprüfung nach IDW S4

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