Neue Wasserkartellverfahren in Niedersachsen

Die beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde hat am 29. Juli 2020 Ergebnisse aus dem Trinkwasserpreisvergleich zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorgelegt. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die Strukturen der niedersächsischen Wasserbranche und der Wasserentgelte beziehungsweise über deren Entwicklung seit der letzten Abfrage 2009.

Insgesamt 114 Preise erhebende Wasserversorgungsunternehmen mit 134 Tarifgebieten und 64 Gebühren erhebende WVU mit 68 Tarifgebieten wurden ausgewertet.

Die Preisunterschiede sind entsprechend der Auswertung groß. Der Unterschied bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 50 m³ beträgt 136 Euro/Jahr. Bezogen auf einen durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von etwa 150 m³ liegen die Differenzen bei bis zu 394,50 Euro/Jahr.

Die Landeskartellbehörde kündigt an zu überprüfen, ob einzelne Wasserpreise missbräuchlich überhöht sein könnten. Den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen soll Gelegenheit geben werden, Rechtfertigungsgründe zu nennen. So können die Preisunterschiede zwischen dünn besiedelten Gebieten oder in Gegenden, in denen es aufgrund der Topografie aufwendiger ist, das Leitungsnetz zu betreiben, auch gerechtfertigt sein.

Die Untersuchung der Landeskartellbehörde bezieht alle Wasserversorgungsunternehmen ein, die privatrechtliche Preise erheben. Die Gebühren erhebenden Wasserversorgungsunternehmen unterliegen der Kommunalaufsicht und werden kartellrechtlich nicht überwacht.

Mazars begleitet Wasserversorgungsunternehmen bei der rechtssicheren Kalkulation und Rechtfertigung von Wasserpreisen vor den Kartellbehörden.