Neue Vorgaben für Verwendung von CPV-Codes

Die EU-Kommission hat neue Vorgaben zur Anwendung von CPV-Codes in EU-Bekanntmachungen eingeführt (sog. RULE=“R388“).

Anlass dieser Neuerungen war die von Cosinex im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie über die Anwendung der CPV-Codes. Diese hatte ergeben, dass in 16,5 % der Fälle fehlerhafte CPV-Codes verwendet wurden. Als fehlerhaft wird die Verwendung angenommen, wenn der verwendete CPV-Code die ausgeschriebene Leistung nicht beschreibt oder der verwendete CPV-Code zu generell oder zu speziell ist.

In diesen Fällen werde – so die Studie von Cosinex – interessierten Marktteilnehmern die Suche nach für sie interessanten Aufträgen signifikant erschwert. Diese fehlerhafte Verwendung sei in diesem Zusammenhang insbesondere deshalb prekär, weil der CPV-Code einer der am häufigsten verwendeten Suchparameter bei der Suche nach Aufträgen sei. Die fehlerhafte Verwendung der CPV-Codes gefährde daher die effiziente und transparente Durchführung des Vergabeverfahrens.

Auf diese Bedrohung hat die EU-Kommission nunmehr reagiert. Seit dem 15.1.2020 müssen die neuen Vorgaben bei der Veröffentlichung von Vorinformationen eingehalten werden. Ab dem 15.4.2020 gelten die Vorgaben auch für Bekanntmachung über vergebene Aufträge. Ab dem 15.7.2020 sind die Vorgaben dann für alle Bekanntmachungen verpflichtend.

Die neuen Vorgaben sehen vor, dass bei Bekanntmachungen von Lieferleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 0 bis 44 oder 48, bei Bauarbeiten der Haupt-CPV-Code aus der Abteilung 45 und bei Dienstleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 49 bis 98 ausgewählt werden muss. Es handelt sich hierbei um eine zwingende Regelung.

Durchgesetzt werden die Regeln dadurch, dass Vorinformationen, die die oben genannten Regelungen nicht beachten, von der Schnittstelle zur Entgegennahme abgelehnt werden. Um den Auftraggebern die Umstellung zu erleichtern, sind in die CPV-Code-Suchmaschine nunmehr Erläuterungen eingefügt worden. In diesen Hinweisen wird nicht nur aufgezählt, welche Leistungen nicht unter den jeweiligen CPV-Code gehören. Für diese Leistungen wird auch direkt auf den einschlägigen CPVCode verwiesen.

Noch gibt es diese Hinweise nicht für alle Codes. Eine Ergänzung der Hinweise für die Zukunft ist jedoch nicht ausgeschlossen. Nunmehr bleibt lediglich abzuwarten, ob durch die neuen Vorgaben der EU-Kommission Transparenz und Effektivität des Wettbewerbs gesteigert werden und ob sich dies – so wohl der Plan – positiv auf die Zahl der Teilnehmer und Bieter auswirken wird.

Autorin

Theresa Klemm
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