Newsletter „Public Sector“ 1/2019

In diesem Newsletter bündelt Mazars seinen Informationsdienst im Hinblick auf das öffentliche Wirtschaftsrecht (Abfall-, Wasser- und Abwasserrecht, ÖPNV-/ SPNV-Recht, Vergabe- und Beihilferecht, Kommunalwirtschaftsrecht, öffentliches Preis-, Finanz- und Kommunalabgabenrecht), das Energierecht, das Arbeits- und Sozialrecht mit besonderem Bezug zum „Public Sector“ sowie in Bezug auf die betriebswirtschaftliche Organisationsberatung, die Kalkulation von Gebühren und Entgelten, das Regulierungsmanagement etc.

In den folgenden Newslettern Public Sector werden wir unsere Berichterstattung auch um steuerliche Fragen und Themen aus der Wirtschaftsprüfung ergänzen.

Neben Berichten über Aktivitäten aus dem Bereich Rechtsetzung (neue VOB/A-Gesamtausgabe 2019, neues Abfallrecht in Sachsen) gibt es in diesem ersten Newsletter berichtenswerte höchst- bzw. oberrichterliche Entscheidungen aus den Themenbereichen Energierecht, Vergaberecht, Beihilferecht, Arbeitsrecht etc. und eine Befassung mit ausgewählten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (u. a. zu steigenden Baupreisen, strategischer Finanzplanung oder die Preismonitore Wasser und Abwasser).

In eigener Sache ist zu berichten, dass die Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft die Beratung in den Bereichen Public Services/Energy in zwei Schritten im erheblichen Maße verstärkt hat. Seit Dezember 2018 beraten Rechtsanwalt Dr. Hans-Christoph Thomale und sein Team am Standort Frankfurt in den Bereichen des Energiekartell-, Energieregulierungs- und Energievertragsrechts sowie zu Fragen der Energieeffizienz, der (dezentralen) Energieerzeugung und der erneuerbaren Energien.

Zum 1. Januar 2019 hat ein 15-köpfiges Team um Partner Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Dittmann die Standorte in Berlin, Dresden und Leipzig verstärkt. Das Beraterteam aus Rechtsanwälten und Diplom-Wirtschaftsingenieuren/- kauf leuten – mit langjährigen Erfahrungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht, Energie-, Vergabe-, Arbeits- und Sozialrecht, der betriebswirtschaftlichen Organisationsberatung, der Kalkulation von Gebühren und Entgelten sowie dem Regulierungsmanagement – berät die öffentliche Hand, schwerpunktmäßig Kommunalund Landesverwaltungen und deren Beteiligungsunternehmen, insbesondere Versorgungs-, Verkehrs- und Entsorgungsunternehmen sowie Gesundheitseinrichtungen, sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich.

Vergaberecht

Beihilferecht

Ver- und Entsorgung

Arbeitsrecht

Energierecht

Melden Sie sich hier für unseren Public Sector Newsletter an!