IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderung an IFRS 16 aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Nachdem der IASB am 10. April bereits einen Anwendungshinweis zu IFRS 16 unter anderem in Bezug auf die Bilanzierung von Stundungen von Leasingzahlungen veröffentlicht hatte, folgte am 24.4.2020 der Entwurf „Covid-19-Related Rent Concessions (Proposed amendment to IFRS 16)“.

Hintergrund des Entwurfes ist, dass bereits mehrere Länder im Zuge der Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie Leasingnehmern (gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige) Konzessionen insbesondere in Form von Stundungen oder dem Erlass von Leasing-/Mietzahlungen einräumten. Der veröffentlichte Entwurf zur Änderung an IFRS 16 soll es Leasingnehmern ermöglichen, diese Zugeständnisse vereinfacht bilanziell erfassen zu können, indem auf die Prüfung einer Vertragsmodifikation im Zusammenhang mit solch einem Zugeständnis verzichtet werden kann. Zum Schutz vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Erleichterung ist die Inanspruchnahme allerdings an die Erfüllung von strengen Voraussetzungen geknüpft und lediglich für Zugeständnisse, die Leasing-/Mietzahlungen im Kalenderjahr 2020 betreffen, anwendbar.

Die Stellungnahmefrist für den Entwurf endet bereits am  8. Mai, um die Verabschiedung des Entwurfs schon Ende Mai zu ermöglichen. Die Anwendung soll retrospektiv für Berichtsperioden sein, die am 1.6.2020 oder nach diesem beginnen.

Der komplette Entwurf steht Ihnen hier zur Verfügung.

Der vorausgegangene Anwendungshinweis, welcher keine Abänderung oder Erweiterung von IFRS 16 darstellt, kann hierabgerufen werden.

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