Überblick europäischer Länder mit Tonnagesteuer

Gemäß der zurzeit noch geltenden EU-Beihilferegelung von 2004, ist soll die Gewinnermittlung nach Tonnage grundsätzlich an das Führen einer Gemeinschaftsflagge geknüpft sein.

Laut der EU-Regelung dürfen daher maximal 40 % der Schiffe eines Reeders oder eines Landes keine EU-Flagge führen, um die gesetzlichen Vergünstigungen zu erhalten.

Neben Deutschland und – wie oben dargestellt – zukünftig auch Portugal, haben folgende europäische Staaten eine Regelung zur Gewinnermittlung nach der Tonnage: Niederlande, Norwegen, Irland, Spanien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Dänemark, Italien, Finnland, Zypern, Griechenland, Malta und Polen.

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