In der ersten Jahreshälfte 2018 hat sich auch im Bereich Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Finanzverwaltung einiges getan.
Auch wenn in der zweiten Jahreshälfte 2016 die Flüchtlingskrise in den Medien nicht mehr so präsent war, bleibt das Thema bei gemeinnützigen Einrichtungen dennoch ein Dauerbrenner.
Häufig sind es öffentlich gewordene Unternehmensskandale, welche den Ruf nach mehr Verantwortung, Transparenz und Kontrolle forcieren. Insbesondere Non-Profit- Organisationen sollten sicherstellen, ein höchstmögliches Maß an Rechts- und Regelungskonformität zu erreichen. Ein Reputationsverlust kann zu gravierenden Spendeneinbußen sowie erschwertem Zugang zu öffentlichen Mitteln führen und damit die wirtschaftliche Situation der betroffenen Organisation erheblich beeinträchtigen.
Wenn Menschen in Not sind und der Hilfe bedürfen, sind gerade auch Einrichtungen des dritten Sektors und das bürgerschaftliche Engagement gefragt. Dass mit der Erbringung von – insbesondere entgeltlichen – Hilfeleistungen auch steuerliche Themen verknüpft sind, darf bei allem Willen zur Hilfe nicht übersehen werden.
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