Übernahme der Interpretation IFRIC 22

17.07.2018 – Die EU-Kommission hat 28. März 2018 mit Verordnung (EU) Nr. 2018/519 die Interpretation IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen in europäisches Recht übernommen.

Die Interpretation ist eine Klarstellung im Rahmen der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018).

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