27.03.2018 – Im Kalenderjahr 2017 hat der deutsche Bundestag zwei Steuerabkommen gebilligt, die im Verhältnis zu Armenien und Turkmenistan das immer noch anzuwendende Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 ersetzen.

Am 31.5.2017 hat der Finanzausschuss des deutschen Bundestages zunächst dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zu dem Abkommen vom 29.6.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zugestimmt. Dieser dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Zudem ist nun das Gesetzgebungsverfahren zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 29.8.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan abgeschlossen. Das Zustimmungsgesetz wurde am 12.6.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Global Mobility Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.