Deutscher Mittelstand in China: neueste Nachrichten

27.03.2018 – Unter den Schwellen- und Entwicklungsländern nimmt China als Handelspartner deutscher Unternehmen eine herausragende Rolle ein.

Insbesondere für größere Mittelständler ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der wichtigste Absatz- und Beschaffungsmarkt: Import und Exporte beliefen sich im Kalenderjahr 2017 auf umgerechnet 186 Milliarden EUR. Chinas Wirtschaft wuchs 2017 schneller als vorhergesagt: So stieg das Bruttoinlandsprodukt im Kalenderjahr 2017 um 6,9 Prozent. Die Wachstumsprognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) für 2018 mussten daraufhin angehoben werden.

Die Regierung der VR China unterstützt das zukunftsorientierte Wachstum des Landes durch Anpassung der Rahmenbedingungen und Optimierung von Gesetzen und Verwaltungsverfahren, die insbesondere ausländische Unternehmen betreffen.

Zu nennen sind hier mit Bezug auf internationale Entsendungen neue Fristen bei der Verlängerung der Arbeitserlaubnis ausländischer Fachkräfte:

  • Für die Beschäftigung bei Unternehmen oder Privatpersonen innerhalb der VR China benötigen Ausländer eine Arbeitserlaubnis (sogenannte Work Permit) bzw. Aufenthaltsgenehmigung.
  • Für die ab dem 28.2.2018 ablaufenden Work Permits wurden die Antragsfristen für etwaige Verlängerungen geändert: Anträge müssen nun spätestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum bei der zuständigen Behörde in China eingehen. Für Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, schließt die staatliche Verwaltungsstelle für Angelegenheiten ausländischer Fachkräfte (SAFEA) eine Verlängerung aus; folglich müsste die Work Permit neu beantragt und das gesamte Genehmigungsverfahren neu durchlaufen werden.

Des Weiteren wurden die Grundvoraussetzungen für die Erteilung von Work Permits ab April 2018 weiter verschärft. Auf Grundlage ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen werden Bewerber in die Kategorien A (hochtalentierte Ausländer), B (Fachkräfte) und C (temporäre oder saisonal Beschäftigte) eingeteilt. Änderungen der Erfordernisse für die verschiedenen Kategorien, des Verfahrensablaufs sowie der vorzulegenden Dokumente wirken sich auf Mitarbeiterentsendungen aus.

Zudem gibt es interessante Neuerungen im Bereich Unternehmenssteuern, zu denen unsere Spezialisten gerne näher beraten:

  • Änderung der Rechnungslegung CAS gemäß IFRS 15
  • Änderungen bei der Quellensteuer
  • Stundung der Quellensteuer bei Reinvestition in China

Bei diesen und weiteren Themenstellungen der Expansion nach China unterstützt Sie gerne unser Team von Mazars in China und Deutschland.

In China vereint Mazars an 28 Standorten mehr als 3.500 Berufsträger, davon mehr als 100 Partner. Mit einem in allen wichtigen Wirtschaftszentren Europas vertretenen europäischen China Desk begleitet Mazars chinesische Unternehmen bei ihrem Vorhaben, die wirtschaftlichen Chancen in Europa und speziell in Deutschland zu nutzen. Umgekehrt richtet sich das Leistungsangebot des German Desk an deutsche Unternehmen mit Business in China.

Das Team der China Services von Mazars unter der Leitung von Klaus Singer (Mazars Frankfurt), Detlef Vocke (Mazars Hamburg), Jean-François Salzmann (Mazars Shanghai) und Tanja Stahl (Mazars Shanghai) besteht aus deutschen und chinesischen Steuer- und Unternehmensberatern sowie Wirtschaftsprüfern.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Global Mobility Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.