Exkurs Brexit: Mögliche Auswirkungen auf Mitarbeiterentsendungen in das Vereinigte Königreich

Mehr als ein Jahr, nachdem das britische Volk über den Austritt des Landes aus der Europäischen Union abgestimmt hat, haben die mit Spannung erwarteten Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich begonnen.

Zuvor hatte Premierministerin Theresa May am 29. März 2017 den Antrag gemäß Art. 50 des Lissabon-Vertrages gestellt und im Rahmen der Parlamentswahl vom 8. Juni 2017 die absolute Mehrheit im Unterhaus verloren. Vor dem beschriebenen politischen Hintergrund steht zunächst der Status von EU-Bürgern in Großbritannien als dringlichste Austrittsfrage auf der Verhandlungsagenda.

Denn für ca. 100.000 deutsche Expats im UK und für etwas ebenso viele britische Expats in Deutschland bedeutet der Austritt aus der Europäischen Union zunächst Unsicherheit in Bezug auf ihren Status im Gastland, denn innerhalb der EU/des EWR genießen Staatsbürger des betreffenden Mitgliedstaates weitreichende Privilegien bei der Einreise, dem Aufenthalt sowie der Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat. Der Brexit führt rechtlich gesehen zunächst zu einer Aufgabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit, zumindest aber wird letztere neu geregelt werden müssen. Auch die Anwendbarkeit des aktuell bestehenden Sozialversicherungsrechts steht zur Disposition. Als Optionen kommen in Betracht, dass Großbritannien in den Geltungsbereich der VO 883/2004 einbezogen bleibt oder über bilaterale Abkommen die Sozialversicherung deutscher und britischer Expats regelt. Folgewirkungen bei der individuellen Besteuerung der Mitarbeiter auf Ebene des abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschlands mit Großbritannien bestehen nicht. Dies gestaltet sich auf Ebene des nationalen Einkommensteuerrechts anders. Hier würden die Regelungen im Umgang mit Drittstaaten greifen.

Änderungen mit Blick auf Fragen der Betriebsstättenbegründung deutscher bzw. britischer Unternehmen im jeweils anderen Land sowie zur Einkunftsabgrenzung ergeben sich aus heutiger Perspektive nicht.

Sowohl im UK als auch in Deutschland hat Mazars eine Brexit- Experten-Gruppe gegründet. Steve Asher und Tobias Mackenrodt sind Mitglieder der Brexit-Experten-Teams auf ihrem Fachgebiet Global Mobility.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Global Mobility Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.