Wer seine Nachfolge sichern und selbst gestalten möchte, sollte sich mit dem Thema Nachfolgeplanung beschäftigen – und das frühzeitig. Denn der richtige Zeitpunkt ist bei einer Vermögensübertragung häufig entscheidend. Eine rechtzeitige und individuelle Steuerplanung bietet Gestaltungsmöglichkeiten, so dass der Generationenwechsel fließend eintreten kann.
Steuerliche und rechtliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle beim Thema „Nachfolge gestalten“: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsfragen müssen geklärt werden, daneben gilt es, Bedürfnisse, Interessen und Erwartungen der Erben sowie des Unternehmens zu berücksichtigen. Eine Erbschaft kann eine hohe steuerliche Belastung bedeuten: Aufgrund der derzeitig außergewöhnlichen Situation im Zuge der Erbschaftsteuerreform ist eine sorgfältige Vorbereitung hier besonders wichtig; das betrifft eine mögliche Schenkung, die Übertragung von Immobilien oder die generelle Vererbung von Vermögenswerten.
Planen Sie Ihre Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich? Wir unterstützen und beraten Sie umfassend. Unsere Teams setzen sich – je nach Bedarf – aus Steuerexperten, Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftsprüfern zusammen. Auf diese Weise können wir Ihnen steueroptimierte und maßgeschneiderte Lösungen bieten, die Ihre ganz individuelle Nachfolgesituation in den folgenden Bereichen berücksichtigt:
09.04.2018 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.10.2017 (Az. II R 44/15) erhebliche Einschränkungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für sogenannte Wohnungsunternehmen vorgenommen. Mit diesem Urteil trifft die Rechtsprechung insbesondere zur Übertragung anstehende Unternehmen, die im Besitz zahlreicher vermieteter Wohnungen sind.
04.07.2017 – Schon bisher müssen Pflichtteilsberechtigte bei der Verfolgung ihres Anspruchs beachten, dass sie bereits bei dessen Geltendmachung gegenüber den Erben erbschaftsteuerpflichtig werden, auch wenn sie das Geld erst sehr viel später, ggf. nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, erhalten.
04.07.2017 – In Anbetracht der rasanten Marktentwicklung im Immobiliensektor kann das Vorliegen von privatem Grundvermögen schnell zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Überraschungen führen. Insbesondere durch hohe Wertsteigerungen von Immobilien in den vergangenen Jahren können beispielsweise die erbschaftsteuerlichen Freibeträge schnell aufgezehrt werden. Um im Erbfall nicht vor erhebliche...
04.07.2017 – Zu früh gefreut hat sich ein Pflegeheim in der Rechtsform einer GmbH, das von einem Bewohner unter Auflage (Mittelverwendung nur zur Instandsetzung und zum Betrieb des Heims) testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt wurde.
27.03.2017 – Der Gesetzgeber hat bei der Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer nicht nur die bisherigen Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen auf Druck des BVerfG stärker differenziert und dabei so komplex gestaltet, dass der Beruf des Steuerberaters gesichert bleibt. Er hat auch erstmals eine besondere Begünstigung für Familiengesellschaften geschaffen. Gemäß § 13a Abs....
14.12.2016 – Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz die Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen spätestens bis zum 30.6.2016 zum Nachteil der Steuerpflichtigen zu ändern.
14.12.2016 – Mit Urteil vom 13.7.2016 hat das FG Düsseldorf (4 K 488/14 Erb) entschieden, dass bei der Schenkung eines in Deutschland belegenen Grundstücks und Wohnsitz sowohl des Schenkers als auch des Beschenkten in Großbritannien (beschränkte Schenkungsteuerpflicht) ein Anspruch auf denselben Freibetrag besteht, den ein Schenker, der in Deutschland wohnt und unbeschränkt steuerpflichtig ist,...
Die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren wurde erfolgreich gemeistert – die Erbschaftsteuerreform ist beschlossen! Am 9. November 2016 wurde das Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wer seine Nachfolge nicht erst für seinen Todesfall und damit den Eintritt der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge regeln möchte, kann bereits zu Lebzeiten sein Vermögen durch Schenkung oder durch eine andere Übertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge weitergeben. Beide Möglichkeiten bieten viele Vorteile: Während beim Erbfall die Rahmenbedingungen meist eng abgesteckt sind,...
Wer frühzeitig plant, kann mit einer rechtzeitigen Übertragung von Vermögenswerten Steuerlasten durch das Erbschaftsteuergesetz reduzieren. Besonders bei Immobilienübertragungen können der richtig gewählte Übertragungszeitpunkt und die Ausgestaltung der Übertragung sehr lohnend sein.
In jeder Phase Ihres Lebens gibt es besondere Herausforderungen: Gründungen, Investitionsentscheidungen, Schenkungen, Nachfolgen, Testamente, um nur einige zu nennen. Eine ausführliche und umfassende Beratung in diesen Situationen ist von zentraler Bedeutung.
Diese Website verwendet Cookies.
Einige dieser Cookies sind notwendig, während andere uns helfen, unseren Traffic zu analysieren, Werbung zu schalten und Ihnen ein individuelles Erlebnis zu bieten.
Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .