Die Änderungen des deutschen Steuerrechts zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, die auf den OECD BEPS-Aktionsplan (Base Erosion and Profit Shifting) zurückgehen, zielen auf vermehrt auftretende Gestaltungen zur „künstlichen“ Minderung bzw. Verlagerung von erzielten Gewinnen. Das Gesetz soll Steuervermeidung wie bei den prominenten Beispielen Apple, Starbucks und Amazon zukünftig verhindern. Weiterhin wird mit diesem Gesetz ein „Mehr an Informationsaustausch“ zwischen den europäischen Staaten als zwingende Änderung aus der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Steuerrecht umgesetzt werden.
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat das Gesetz beschlossen. Die Tatsache, dass die Politik die Umsetzung der weiteren BEPS-Maßnahmen zügig vorantreiben möchte, lässt darauf schließen, dass dieses Gesetz erst der Auftakt zu weiteren BEPS-Maßnahmen ist. In Verbindung mit dem Gesetzesbeschluss hat der Bundesrat verschiedene zukunftsweisende Entschließungen gefasst, bei denen folgende Aspekte im Fokus stehen:
- Gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
- Vermeidung sogenannter „weißer“ Einkünfte durch doppelte Nichtbesteuerung sowie des Doppelabzugs von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften mittels hybrider Strukturen
- Nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats im Zusammenhang mit Lizenzboxen
- Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie
Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen des Gesetzes und informieren Sie sich über die Änderungen im Detail. Hier erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen wie:
Hat das Gesetz Auswirkungen auf die Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise der Unternehmen? Inwiefern werden Finanzinformationen innerhalb der EU transparenter? Welche Informationen umfasst das vorgeschriebene Country-by-Country-Reporting und was soll es bewirken? Welche Auswirkungen auf Betriebsprüfungen im In- und Ausland sind zu erwarten? Welche Sanktionen drohen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten?