
EEG 2021
17.12.2020 – Nachdem die Frist zur Umsetzung des sog. Messkonzepts in § 104 Abs. 10 und Abs. 11 EEG bereits im Jahr 2019 um ein Jahr verlängert wurde, wird sie nun noch ein letztes Mal bis Ende 2021 verlängert.
Zu unseren Mandanten gehören Energieversorger, Anlagenbauer, Projektentwickler, Emissionshäuser und große Einzelinvestoren. Aus dieser guten Zusammenarbeit heraus haben wir eine tiefgehende praktische Fachkompetenz entwickelt und sind selbstverständlich aktiv in den Branchenverbänden vertreten.
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