Versand von Spendenbescheinigungen per E-Mail

04.07.2017 – Zum Nachweis von Spenden reichte bereits in der Vergangenheit eine maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung aus, wenn der Zuwendungsempfänger dem Finanzamt vorab sowohl die Nutzung des Verfahrens als auch das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen angezeigt und die Einhaltung diverser Vorgaben explizit bestätigt hat (R 10b.1 (4) EStR).

Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass die Zuwendungsbestätigung die Angabe über die Anzeige des Verfahrens beim Finanzamt enthält. Bisher wurden die maschinell erstellten Bestätigungen jedoch weiterhin per Post versandt. Nunmehr hat das BMF mit Schreiben vom 6.2.2017 klargestellt, dass eine Übermittlung der maschinell erstellten Bestätigungen per E-Mail möglich ist, wenn die Anzeige zur Nutzung des maschinellen Verfahrens vorab erfolgt ist. Für die Abzugsberechtigung sei es unerheblich, wer schlussendlich den Ausdruck des entsprechenden Dokuments übernimmt. Die Frage nach einer E-Mail-Adresse dürfte also zukünftig häufiger kommen.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.