PRIIPs: Verschiebung?

02.11.2016 - Die europäische Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014) ist seit Ende 2014 in Kraft. Damit sind Hersteller von sogenannten verpackten Anlageprodukten bislang ab dem 1.1.2017 verpflichtet, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen den Anlegern sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung zu stellen. Zu den verpackten Anlageprodukten gehören insbesondere auch Fonds.
  • Für offene und geschlossene Publikumsfonds, die unmittelbar nach dem KAGB verpflichtet sind, eine wesentliche Anlegerinformation (wAI) nach dem KAGB zu erstellen und zur Verfügung zu stellen, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019.
  • Für offene und geschlossene Spezialfonds nach dem KAGB, die auch semi-professionellen Anlegern nach KAGB angeboten werden, besteht die Möglichkeit freiwillig ein wAI bereitzuhalten. Für diesen Fall besteht auch für diese Fonds eine Übergangsvorschrift zum Erstellen eines PRIIP bis zum 31.12.2019.
  • Geschlossene Fonds, die nach den Übergangsvorschriften des KAGB nicht verpflichtet sind, ein wAI zu erstellen (sog. Alt-Fonds), sollen nach dem Wortlaut der Verordnung bereits ab dem 1.1.2017 verpflichtet sein, ein PRIIP zu erstellen, auch wenn die Fonds nicht mehr im aktiven Vertrieb aufgenommen sind. 

Die Europäische Kommission wird nach der Intervention des Europäischen Parlaments die Einführung der PRIIPs-Pflicht voraussichtlich um ein Jahr auf den 1.1.2018 verschieben. Es wird damit gerechnet, dass die Verschiebung am 9.11.2016 bekannt gegeben wird. Sofern es für Alt-Fonds zu keiner Befreiung kommt, haben diese nun hinreichend Zeit, die regulatorischen Anforderungen prozessual in die Fondsverwaltung zu integrieren, um den Aufwand zur richtigen und vollständigen Erfüllung der Verpflichtung kostengünstig und ressourcenschonend umzusetzen. Voraussetzung ist ein zielgerichtetes Umsetzungsmanagement, um in kurzer Zeit angemessen und rechtssicher die Voraussetzungen umgesetzt zu haben.

Unser ganzheitliches Team aus Rechts- und Unternehmensberatern einschließlich Wirtschafts­prüfern steht Ihnen zur Besprechung eines angemessenen und prüfungssicheren Umsetzungs­programms sehr gern zur Verfügung.