IASB veröffentlicht die Interpretation IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

29.06.2017 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 7. Juni 2017 die Interpretation IFRIC 23 ‘Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung’ verabschiedet. IFRIC 23 enthält Anwendungshinweise zur Bilanzierung von tatsächlichen und latenten Steuerschulden und –ansprüchen nach IAS 12, bei denen Unsicherheiten in Bezug auf die ertragsteuerliche Behandlung bestehen.
  • IAS 12 Ertragssteuern: IAS 12 enthält Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von Steueransprüchen und –schulden. Der Standard geht jedoch nicht darauf ein, wie mit bestehenden Unsicherheiten umzugehen ist.
  • Hintergrund der Interpretation: Die Bestimmung des zu versteuernden Ergebnisses oder steuerlichen Verlusts, des Steuerwerts (tax base), der noch nicht eingetretenen bzw. genutzten steuerlichen Gewinne oder Verluste sowie des Steuersatzes ist stets mit Unsicherheiten behaftet und hängt von der Anwendung der Steuergesetze bzw. der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und Finanzgerichte ab. IFRIC 23 geht auf die bilanzielle Behandlung dieser Unsicherheiten ein.
  • Anforderungen an berichtende Unternehmen: Nach IFRIC 23 soll eine einzelne oder gemeinsame Beurteilung von Unsicherheiten in Bezug auf die Ertragsteuern im Ermessen des bilanzierenden Unternehmens liegen. Die Interpretation regelt ebenfalls, welche Annahmen ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung durch die Steuerbehörde treffen soll. Bei der Bestimmung der Unsicherheit hat ein Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, ob die Steuerbehörde die betreffende steuerliche Behandlung akzeptiert, zu berücksichtigen. Ebenso hat ein Unternehmen bei Änderungen von Tatsachen und Umständen seine bisherigen Ermessungsentscheidungen zu überprüfen.

IFRIC 23 ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die kumulativen Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23 sind in den Gewinnrücklagen oder einer anderen sachgerechten Eigenkapitalposition zu Beginn der Berichtsperiode zu erfassen.

Pressemitteilung des IASB