IASB verabschiedet die Annual Improvements 2014–2016
Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, die Änderungen an IFRS 12 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Mit dem Endorsement dieser Standardänderungen durch die EU wird im dritten Quartal 2017 gerechnet.
Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.