Die umsatzsteuerliche Organschaft – weiter geht es …

Personengesellschaften können nach Auffassung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen als Organgesellschaften qualifiziert werden. Bislang war das nach nationalem Recht nicht möglich.

Die Diskussionen um die Thematik „Umsatzsteuerliche Organschaft“ haben insbesondere wegen der EuGH-Rechtsprechung aus dem Juli letzten Jahres Fahrt aufgenommen.

Nunmehr wurden mehrere Urteile des V. Senats des BFH vom 2.12.2015 zur Umsetzung dieser EuGH-Rechtsprechung in nationales Recht veröffentlicht. Die Urteile machen deutlich, dass sich die „Alles-ist-möglich-Stimmung“ nach der Entscheidung des EuGH vom 16.7.2015 (C-108/14, C-109/14) etwas verflüchtigt haben dürfte. Auch von einem gänzlichen Wegfall des Konstrukts der umsatzsteuerlichen Organschaft scheint zunächst keine Rede mehr zu sein.

Wir haben die wesentlichen Aussagen der vier Urteile im Rahmen einer Mandanteninformation (deutsch/englisch) zusammengefasst und mit Praxishinweisen versehen, welche unter folgendem Link abrufbar sind.

Kontakt

Thomas Pelzer
Tel: +49 30 208 88-1040

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2016. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.