Brexit – Handlungsbedarf im Vertragsrecht und in sonstigen Rechtsgebieten
1. Vom Ergebnis der Verhandlungen über das Abkommen hängt ab, in welcher Beziehung das UK in Zukunft zur EU und zum EU-Recht stehen wird. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Das UK nimmt am EWR teil (wie Norwegen, Island und Liechtenstein): Bei diesem Modell würden wohl weite Teile der Gesetzgebung beibehalten bleiben.
- Das Modell Schweiz: Hierbei würde individuell die teilweise Geltung des EU-Rechts gewählt.
- Ein loseres Freihandelsabkommen mit der EU (wie Kanada)
- WTO-Regeln
Detaillierte Informationen hierzu enthält der Beitrag Brexit: Die Entscheidung ist gefallen. Wie geht’s weiter?
Je nachdem, welches Model gewählt würde, wären verschiedene Rechtsbereiche mehr oder weniger betroffen.
2. Bis wann der Austritts-Prozess abgeschlossen ist (wobei ein Ausscheiden zwangsläufig spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem Austrittsgesuch erfolgt).