BFH, V R 51/16 – Anhängiges Verfahren bzgl. der vorübergehenden Uneinbringlichkeit
Mit Urteil aus 2013 hat der BFH bereits die Möglichkeit einer Steuerberichtigung für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung festgestellt, wenn bei einem der Sollbesteuerung unterliegenden Unternehmer die Gegenleistung wegen eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über zwei bis fünf Jahre hinweg gezahlt werden.
Die Entscheidung hat große praktische Bedeutung u. a. für Ratenzahlungsverkäufe.
Das beklagte Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 51/16 geführt.
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Thomas Pelzer
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