Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet

04.01.2016 – Die Bundesregierung hat am 21. Dezember den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.

Der Aktionsplan setzt erstmalig einheitliche und überprüfbare Standards zur Wahrung der Menschrechte fest, das Regelwerk fordert die Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf. Das Ziel: die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen in Deutschland und weltweit zu verbessern. So bündelt der Plan die Stärken der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften.

Bei der Definition dieser Sorgfaltspflicht orientiert sich die Bundesregierung eng an den Leitprinzipien der UN zu den Themen Wirtschaft und Menschenrecht. Die Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:

(I) Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte

(II) Verantwortung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte

(III) Zugang zu Abhilfe

Sie zeigen die menschenrechtlichen Pflichten von Staaten und die Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf. 2011 wurden die Leitprinzipien vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen.

Gemeinsam mit dem UN Sonderbeauftragten Prof. Ruggie und der Nichtregierungsorganisation Shift hat Roever Broenner Susat Mazars – aufbauend auf den UN-Leitprinzipien – das „Business & Human Rights Framework“ entwickelt: ein Standard zur systematischen Integration des Themas in die Unternehmensprozesse sowie zum Aufbau eines Human Rights Reportings. Unternehmen wie WalMart, Visa, Hennes & Mauritz, Apple oder Nike ziehen das Framework bereits zur Erstellung der eigenen Menschenrechtserklärungen heran.

Was heißt das konkret für die Unternehmen?

Die Bundesregierung setzt zunächst auf die Eigenverantwortung der Unternehmen. Ziel ist es, dass mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Hierzu zählt, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können, warum dies nicht geschehen ist (“Comply or Explain“-Mechanismus). Falls Unternehmen die im Aktionsplan verankerten Standards nicht hinreichend annehmen, sieht der Plan für die Zukunft explizit die Möglichkeit von gesetzlichen Maßnahmen vor.

In der Praxis werden bereits erste Konsequenzen gezogen: Als erstes Ergebnis ist beispielsweise eine verstärkte Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen geplant. Das Prüfverfahren von Anträgen auf Übernahme von Exportkreditversicherungen, Direktinvestitionen im Ausland und ungebundenen Finanzkrediten im Hinblick auf die Einhaltung menschenrechtlicher Belange wird somit weiter intensiviert.