Welche Bereiche sind bei einem Brexit betroffen?

Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bereiche bei einem Brexit betroffen sind und wie Sie Ihr Unternehmen vorbereiten und schützen können.
  • Zoll und Umsatzsteuer
  • Mitarbeiterentsendung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Recht und Verträge

Brexit – Auswirkungen auf Zoll und Umsatzsteuer

Mit einem Austritt Großbritanniens würde das Land nicht mehr zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehören – das hätte Auswirkungen auf gesetzliche Bestimmungen wie EU-Richtlinien; beispielsweise würde die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht mehr gelten, was wiederum Folgen für Unternehmen mit Warenlieferungen und Dienstleistungsverkehr aus und nach Großbritannien hätte. Außerdem wäre der Bereich der Vorsteuervergütungsverfahren und Wareneinkäufe in Großbritannien betroffen sowie Warentransporte von einem Unternehmensteil derselben rechtlichen Einheit aus Großbritannien zu einem anderen Unternehmensteil in Deutschland (und andersherum). Im Falle eines Brexits würde außerdem der europäische Zollkodex nicht mehr direkt gelten – zollrechtliche Auswirkungen wären die Folge. Unternehmen müssten generell vor allem bei Prozessen in den Lieferketten, IT-Einstellungen, der Rechnungsstellung, der Preisgestaltung oder bei zollrechtlichen Bewilligungen Anpassungen vornehmen.

Ihr Unternehmen wäre in diesem Bereich vom Brexit betroffen? Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier.

Brexit – Auswirkungen auf Mitarbeiterentsendung

Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit: Bürger der Europäischen Union genießen weitreichende Privilegien in den EU-Mitgliedstaaten. Ein möglicher Brexit würde sich auf diese Privilegien und somit auf aufenthalts-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragestellungen auswirken – die Arbeitnehmerfreizügigkeit und damit der Bereich der internationalen Mitarbeiterentsendung von Unternehmen wären betroffen. Änderungen beim Aufenthaltsrecht wären ebenfalls möglich, hier werden Vereinbarungen im Austrittsabkommen entscheidend sein.

Ihr Unternehmen hat Mitarbeiter nach UK entsendet und möchte sich auf die Folgen eines Brexits vorbereiten? Sie haben konkrete Rückfragen in Verbindung mit drohenden Veränderungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sofern Großbritannien aus der EU austritt? Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier

Brexit – Auswirkungen auf Internationale Steuergestaltung 

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat für internationale Konzerne mögliche steuerliche Konsequenzen: EU-Richtlinien und staatliche Beihilferegelungen, die derzeit positive Auswirkungen auf die steuerliche Position von internationalen Konzernen haben, könnten bei einem Brexit wegfallen. Nicht mehr anwendbar würden sein: die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzrichtlinie sowie die Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung. Formal wäre Großbritannien nicht mehr an diese EU-Richtlinien gebunden. Inwieweit das Land jedoch ein Interesse hat, im Brexit-Fall einige EU-Harmonisierungen beizubehalten, ist derzeit nicht abzusehen. Da für Unternehmen bestimmte Erleichterungen wegfallen würden, sollten Unternehmen bereits zeitnah Vorbereitungen und Vorkehrungen treffen, beispielsweise bei der Hinzurechnungsbesteuerung, im Umwandlungssteuerrecht oder bei der Erstattung der Kapitalertragssteuer. 

Ihr Unternehmen wäre in diesem Bereich vom Brexit betroffen? Führen Sie mit uns gemeinsam eine Risikoinventur durch, erkennen Sie Risikoquellen und beugen Sie unkontrollierbaren Folgen vor. Im Rahmen einer Brexit-Risikoinventur decken wir die Bereiche auf, in denen Sie Ihr Unternehmen auf die Konsequenzen eines Brexits vorbereiten sollten. Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier

Brexit – Auswirkungen auf Recht und Verträge

Welche Auswirkungen ein Brexit auf die rechtlichen Beziehungen hätte, ist derzeit nicht abzuschätzen. Dennoch sind bereits jetzt Bereiche auszumachen, die im Falle eines EU-Austritts Großbritanniens möglicherweise betroffen wären. Hierzu gehören Regelungen im Kapitalmarkt sowie Bereiche beim Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Geistigen Eigentum, Datenschutz, Arbeitsrecht oder Umweltrecht. Ein weiteres Gebiet, das aller Wahrscheinlichkeit nach von starken Änderungen betroffen wäre, ist das Vertragsrecht: Vertragspartner könnten auf Grundlage existierender Klauseln Anpassungen oder die Loslösung von Verträgen anstreben. Eine individuelle Prüfung von Unternehmen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher umso wichtiger. Gerne beraten wir Sie hierbei und finden gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.  

Sie haben Fragen zu den Auswirkungen des Brexits auf Verträge und rechnen mit rechtlichem Anpassungsbedarf für Ihr Unternehmen? Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier