Zins- und Lizenzrichtlinie

Die Zins- und Lizenzrichtlinie regelt die Besteuerung von Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU (sowie der Schweiz).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Quellensteuerabzug auf innerhalb eines in der EU ansässigen Konzerns grenzüberschreitend erfolgte Zinszahlungen und Lizenzgebühren zu gewähren. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Einkommensteuergesetz.