Das Vereinigte Königreich könnte stattdessen – dem Vorbild der Schweiz folgend – mit der EU ein umfangreiches, für seine Bedürfnisse maßgeschneidertes Geflecht bilateraler Abkommen schließen.

Dieses würde zu einer begrenzten Freihandelslösung führen. Die den Briten besonders wichtigen Finanzdienstleistungen wären hiervon aber wohl aller Voraussicht nach nicht umfasst. Auch diese Lösung würde zudem zu einer weitgehenden Unterwerfung unter Verpflichtungen des EU-Rechts – wiederum ohne Mitentscheidungsrecht – führen.