Zum 1. Januar 2010 werden die umfassendsten Änderungen im Umsatzsteuerrecht seit Einführung des Binnenmarktes in Kraft treten. Unter anderem ändert sich der Ort von B2B-Dienstleistungen,
das Vorsteuervergütungsverfahren, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und es ergeben sich ergänzende Erklärungspflichten.
17. November 2009 in München
Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen einen Überblick
über die wesentlichen Neuerungen durch das Umsatzsteuerpaket
2010 verschaffen und Ihnen aufzeigen, welcher Anpassungsbedarf für die betrieblichen Abläufe sich hieraus ergibt.