IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 1 bezüglich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten

Der IASB hat am 10. Februar 2015 mit ED/2015/1 einen Änderungsentwurf zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht, mit dem die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klargestellt werden soll.

In seinem Entwurf stellt der IASB klar, dass die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als lang- oder kurzfristig auf Basis der Rechte zu erfolgen hat, wie sie zum Bilanzstichtag bestehen. In diesem Zusammenhang wird in IAS 1.69 ergänzt, dass es zur Klassifizierung auf den Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten zur Tilgung/Ausbuchung der Verbindlichkeit ankommt. Dazu sind Beispiele in dem neu eingefügten IAS 1.71R und IAS 1.72R vorhanden, bei denen es zum Bilanzstichtag (nicht) im Ermessen des Unternehmens steht, den Abfluss an Vermögenswerten über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus zu verlängern.

Ebenso wird der Zusammenhang zwischen Erfüllung einer Verpflichtung und Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen verdeutlicht. Die Erfüllung einer Verpflichtung bezieht sich nach dem ergänzten IAS 1.69 auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei.

Die Kommentierungsfrist zu diesen Änderungen endete bereits am 10. Juni 2015.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2015.