IASB schlägt Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vor

Der IASB hat am 10. August 2015 mit ED/2015/7 Effective Date of Amendments to IFRS 10 and IAS 28 die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der im September 2014 verabschiedeten Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auf unbestimmte Zeit vorgeschlagen. Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endete am 9. Oktober 2015.

Die im September 2014 verabschiedeten Änderungen (siehe hierzu auch unseren IFRS-Newsletter 3/2014) beinhalteten Anwendungsleitlinien zu der Frage, in welchem Umfang nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen mit Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture im Jahresabschluss des Investors zu erfassen sind. Sofern die Transaktion einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3Unternehmenszusammenschlüsse betrifft, sollte eine vollständige Erlöserfassung beim Investor erfolgen. Betrifft die Transaktion nur die Veräußerung von Vermögenswerten, welche keinen Geschäftsbetrieb darstellen, so war eine Teilerfolgserfassung vorgesehen. Ursprünglich sollten diese Änderungen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. 

Der IASB hat in der Zwischenzeit ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode begonnen. Um Unternehmen eine mehrfache Änderung der Anwendung von IAS 28 innerhalb kürzester Zeit zu ersparen, hat sich der IASB entschlossen, bis zum Abschluss des Forschungsprojekts die Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auf Eis zu legen. Der IASB schlägt jedoch vor, die freiwillige vorzeitige Anwendung dieser Änderungen weiterhin zu gestatten, wobei diese Änderungen von der EU noch nicht übernommen wurden und daher für IFRS-Anwender innerhalb der EU nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2015.