Transparenzbericht zum 31. März 2017

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im vorangegangenen Kalenderjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt haben, waren vor Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) verpflichtet, einen Transparenzbericht gemäß § 55c WPO a. F. drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu veröffentlichen. § 55c WPO a. F. wurde durch das APAReG aufgehoben, da die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für den Transparenzbericht gemäß Art. 13 EU-Verordnung seit dem 17. Juni 2016 unmittelbar gelten.

Zu der Frage, wann Abschlussprüfer erstmals einen Transparenzbericht nach den Vorgaben der EU-Verordnung aufstellen müssen, vertritt die EU-Kommission die Ansicht, dass der Transparenzbericht nach den neuen Regelungen erstmals für Geschäftsjahre zu veröffentlichen ist, die nach dem 16. Juni 2016 beginnen. Danach wird Mazars Deutschland erstmals für das am 31. August 2017 endende Geschäftsjahr bis spätestens zum 31. Dezember 2017 einen Transparenzbericht nach Art. 13 EU-VO veröffentlichen.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) wird nach eigener Auskunft (Verlautbarung Nr. 2 vom 7. März 2017) das Vorgehen einer Prüfungsgesellschaft nicht beanstanden, die sich an dieser Auffassung der EU-Kommission orientiert und für Geschäftsjahre, die vor dem 17. Juni 2016 begonnen haben, nochmals einen Transparenzbericht gemäß § 55c WPO a. F. erstellt. Dieser Auskunft folgend veröffentlichen wir den Transparenzbericht zum 31. März 2017 nach § 55c WPO a. F.

Den Transparenzbericht 2017 erstatten wir wie im Vorjahr zusammengefasst in einem Bericht unter der Bezeichnung „Mazars Deutschland“ für die folgenden Gesellschaften:

  • Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend auch „RBSM KG“)
  • MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend auch „MAZARS KG“).

Seit dem Zusammenschluss der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nach einem Rechtsformwechsel zur GmbH & Co. KG nunmehr „MAZARS KG“) im Juni 2015 ist die letztere eine 100%ige Tochtergesellschaft der RBSM KG. Beide Gesellschaften bilden seit diesem Zeitpunkt eine organisatorische Einheit.

Die weltweite Mazars-Gruppe (im Folgenden kurz „Mazars“) ist eine internationale, integrierte und unabhängige Organisation mit einem breiten Dienstleistungsangebot in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Steuer- und Rechtsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung.

Mit dem Bericht geben wir der Öffentlichkeit einen Einblick in die nationale gesellschaftsrechtliche Struktur der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wir erläutern die internationale Einbindung in die weltweite Mazars-Organisation. Mit der Darstellung der Leitungs- und Aufsichtsstruktur sowie unseres Qualitätssicherungssystems legen wir dar, wie wir die berufsrechtlichen Qualitätsanforderungen in die Praxis umsetzen.

Dokumente

Transparenzbericht 2017
Transparenzbericht 2017 Steinberg & Partner