Transparenzberichte

Wir führen zahlreiche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) durch. Berufsrechtlich sind wir dazu verpflichtet, als Prüfer von § 319a-Mandaten einen jährlichen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Hier finden Sie unsere aktuellen Transparenzberichte.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2022–31.8.2023

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Wir freuen uns, Ihnen unseren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu präsentieren. Er ist Grundlage unserer Berichterstattung nach Artikel 13 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung [EU] 537/2014 oder kurz „EU-APrVO“). Danach haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bei Mandanten von öffentlichem Interesse nach §316a HGB Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtend einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2021–31.8.2022

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Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars GmbH & Co. KG) freut sich darüber, ihren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 vorzulegen. Jedes Jahr schreibt Ihnen das Management Board im Namen von Mazars in Deutschland, um den Austausch mit Ihnen, unseren Stakeholdern, aufrechtzuerhalten. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft agieren wir in einem streng regulierten Umfeld und haben die berufliche Aufgabe, mit qualitativ hochwertigen Abschlussprüfungen unseren Stakeholdern zu dienen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2020–31.8.2021

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Insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit ist der Kapitalmarkt durch die äußeren Umstände von einem Höchstmaß an Unsicherheit geprägt und erwartet gerade von uns als Abschlussprüfer Verlässlichkeit für seine Finanzentscheidungen. Im Zuge von Vorwürfen im Zusammenhang mit potenziell kriminellen Handlungen wurde das dringend benötigte Vertrauen in das Urteil der Wirtschaftsprüfer* innen besonders herausgefordert. Um dieses Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz zu stärken, hat der Gesetzgeber durch die Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) erste richtungsweisende Konsequenzen gezogen: Es stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und nimmt alle an der Unternehmensführung, -kontrolle und -überwachung beteiligten Instanzen in die Pflicht, Vorstände wie Aufsichtsräte wie Abschlussprüfer und die jeweiligen Marktaufsichten.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2019–31.8.2020

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Kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte hat unser soziales wie wirtschaftliches Leben in Deutschland und weltweit so sehr beeinflusst wie die COVID-19-Pandemie. Bislang sind die Infektionszahlen in Deutschland bedauerlicherweise hoch und stellen Politik, Wirtschaft und unsere Gesellschaft vor ganz besondere Herausforderungen, die vermutlich bis weit in das Jahr 2021 reichen werden.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2018–31.8.2019

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2017–31.8.2018

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2016–31.8.2017

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparenzbericht zum 31. März 2017

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im vorangegangenen Kalenderjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt haben, waren vor Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) verpflichtet, einen Transparenzbericht gemäß § 55c WPO a. F. drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu veröffentlichen. § 55c WPO a. F. wurde durch das APAReG aufgehoben, da die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für den Transparenzbericht gemäß Art. 13 EU-Verordnung seit dem 17. Juni 2016 unmittelbar gelten.

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Transparenzbericht zum 31. März 2016

Den Transparenzbericht zum 31. März 2016 mit Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2014/2015 erstatten wir zusammengefasst in einem Bericht unter der Bezeichnung "Mazars Deutschland" für die beiden berichtspflichtigen Gesellschaften Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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