Umsetzung der BEPS-Empfehlungen in Deutschland

09.02.2017 | Gertrud R. Bergmann, Bettina Grothe
Apple, Starbucks, Amazon: Es sind nur drei prominente Beispiele von Unternehmen, die in der Vergangenheit versucht haben, Steuerzahlungen in Deutschland und anderen Ländern ihrer wirtschaftlichen Aktivität zu verringern.

Im Oktober 2015 wurde auf internationaler Ebene daher der Grundstein für Gesetzesinitiativen gegen sogenannte aggressive Steuergestaltungen gelegt, deren Umsetzung in nationales Recht nun beginnt. Auf der Basis der OECD-Empfehlungen hat der Deutsche Bundestag kürzlich das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ angenommen; es wurde am 23.12.2016 im BGBl. I, S. 3000, verkündet. Kernpunkt des Gesetzes ist unter anderem die Einführung eines dreistufigen Dokumentationskonzepts, bestehend aus Masterfile, Localfile und länderbezogener Berichterstattung. Vor allem mittelständische Unternehmen stellen diese Neuerungen vor erhöhte Compliance-Herausforderungen.

Publikation: WPg
Ausgabe: 3/2017
Seite: 167-172

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