Für in der Europäischen Union (EU) ansässige Bürger und Unternehmen stellen die Rechtsordnungen der EU in vielen Bereichen die rechtliche Grundlage dar. Die nationale Gesetzgebung hingegen tritt zunehmend in den Hintergrund. Dies betrifft insbesondere das Umsatzsteuerrecht sowie das Ertragsteuerrecht. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Bei grenzüberschreitenden Leistungen und Warenbewegungen können durch fehlerhafte Dokumentation erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. Die Folge ist eine Definitivsteuer für das Unternehmen.
Unsere nationalen und internationalen Umsatzsteuerspezialisten verfügen über weitreichende und langjährige Erfahrung im nationalen wie grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht.
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu ertragsteuerlichen Fragen sind von großer Bedeutung für die Planung des unternehmerischen Handelns.
Wir verfolgen daher laufende Verfahren im Hinblick auf die steuerliche Anwendbarkeit. So können wir Ihnen steueroptimierte Lösungen anbieten, die im Einklang mit europäischem Recht stehen und von den Finanzbehörden anerkannt werden.
§ 50a EStG Freistellung vom Quellensteuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland