Bei steuerlichen Betriebsprüfungen kommt es leicht zu Diskussionen zwischen Unternehmen und Finanzbehörden. Oftmals können diese ohne Hilfestellung durch einen erfahrenen Berater nicht mehr beigelegt werden. Wir übernehmen für Sie die Verhandlungsführung mit den Steuerbehörden, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Lässt sich keine Verständigungslösung mit den Finanzbehörden erzielen, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Sie können sich auf die langjährige Erfahrung unserer Steuer- und Rechtsexperten bei Finanzgerichtsprozessen sowie auf unsere Kenntnisse im materiellen Steuer- und Verfahrensrecht verlassen.
§ 50a EStG Freistellung vom Quellensteuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland