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Sanierungskonzept/ Sanierungsgutachten

Sanierungskonzept

Mit unserem Sanierungskonzept erhalten Sie eine objektive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit Ihres Unternehmens. Wir nennen Ihnen gangbare und zielführende Wege aus der Krise unter Beachtung von IDW ES6 n.F. und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Das Sanierungskonzept enthält

  • die Darstellung und Analyse Ihres Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Lage, dem Markt- und Branchenumfeld und den Krisenursachen einschließlich der Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt
  • Aussagen zur Sanierungsfähigkeit mit Prognose zur Durchführbarkeit einer nachhaltigen Sanierung
  • Ausführungen zum Leitbild des sanierten Unternehmens mit seinem Geschäftsmodell
  • Maßnahmen zur stadiengerechten Bewältigung der Unternehmenskrise verbunden mit der Optimierung Ihres Geschäftsmodells und/oder Ihrer Geschäftsprozesse und der Erarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen
  • die integrierte Sanierungsplanung mit explizitem Ausweis der Sanierungsmaßnahmeneffekte in Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Liquiditätsplanung; diese Planung wird in mindestens zwei Szenarien gerechnet (Worst- und Realistic-Case; ggf. auch Insolvenzszenario)
  • Ausführungen zum Finanzierungsbedarf Ihres Unternehmens
  • Die Dokumentation erster eingeleiteter Sanierungsmaßnahmen und die zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Rund um die Erstellung des Sanierungskonzepts begleiten wir Sie bei Gesprächen mit Banken und Lieferanten sowie anderen Verfahrensbeteiligten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Krisenunternehmen wissen wir, worauf es hier ankommt und übernehmen auf Ihren Wunsch eine aktive Rolle im Rahmen der Verhandlungen. So können wir für real tragfähige Konzepte sorgen.

Sanierungsgutachten

Meist im Auftrag von Stakeholdern des Unternehmens nehmen wir als neutraler Gutachter zu bereits vorliegenden Sanierungskonzepten Stellung. Dabei erweitern wir das Sanierungskonzept um weitere mögliche Lösungsansätze und bewerten deren Erfolgsaussichten im Vergleich zu den im Sanierungskonzept aufgezeigten Wegen aus der Krise.

Die Erstellung von Sanierungsgutachten erfolgt oft vor dem Hintergrund, dass ein neutraler Dritter die im Sanierungskonzept erteilte Fortführungsprognose, in der Regel erstellt vom Unternehmen und dessen Berater, in gutachterlicher Form bewerten soll. Ziel unserer Tätigkeit ist eine wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle Beteiligten.