17. November 2009 in Düsseldorf
Zum 1. Januar 2010 werden die umfassendsten Änderungen im Umsatzsteuerrecht seit Einführung des Binnenmarktes in Kraft treten. Hierzu gehören einschneidende Änderungen beim Ort der Dienstleistungen, bei der Behandlung elektronisch erbrachter Dienstleistungen, hinsichtlich der Erklärungspflichten und des Vorsteuervergütungsverfahrens.