Die spürbare Erholung der Konjunktur hat die ärgsten Sorgenfalten bei vielen Unternehmern geglättet. Dennoch sind die Herausforderungen an eine erfolgreiche Geschäftsführung – auch hinsichtlich der Unternehmensplanung und -steuerung – deutlich gestiegen.
Planungs- und Reportingprozesse
In vielen Unternehmen sind die Planungs- und Reportingprozesse schwach ausgeprägt und ermöglichen keine flexible und schnelle Reaktion auf Veränderungen. Oftmals wird lediglich die Ertragsentwicklung in Subsystemen geplant, die integrierte Planung der Vermögens- und Finanzlage bleibt unberücksichtigt. So bleiben Planungsinkonsistenzen lange unbemerkt und verursachen neben der Intransparenz regelmäßig einen hohen Aufwand für Anpassungen und nachgelagerte Konsistenzprüfungen. Ist eine solche Planung bereits „außer Haus“, kann eine weitere Folge der Verlust des Vertrauens sein, das mühsam wieder aufzubauen ist.
Durch Sensitivitätsanalysen sollte die Robustheit der Planung bei Abweichungen von den wesentlichen Planprämissen (Preisentwicklungen, Währungsschwankungen, Absatzmengen, Wachstum etc.) getestet und zumindest ein Ergebniskorridor in den zusätzlichen Szenarien „Best Case“ und „Worst Case“ abgebildet werden. Diese Vorgehensweise unterstützt das Risikomanagement des Unternehmers, da er in die Lage versetzt wird, schneller auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und zeitnah angemessene unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
Unbestritten ist der Aufbau oder Ausbau eines geeigneten Planungs- und Reportingsystems aufwendig und bindet personelle und monetäre Ressourcen. Diese Ressourcen sind jedoch erfahrungsgemäß am wenigsten verfügbar, wenn der Bedarf und die Notwendigkeit eines leistungsstarken Steuerungssystems am größten sind.
Hier nur den Blick auf die Sicherung der Liquidität durch ausreichende Kreditlinien zu richten, reicht nicht aus. Auch die Vorbereitung strategischer Unternehmensentscheidungen im Rahmen der (vorgezogenen) Unternehmensnachfolge oder des Verkaufs des Unternehmens oder von Anteilen an diesem führt ohne solide Planungssysteme regelmäßig nicht zu optimalen Ergebnissen.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind die zu übertragenen Unternehmensanteile für Zwecke der Erbschaftsteuer zu bewerten. Sofern das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht zur Anwendung kommt, ist eine Ertragswertermittlung nach dem IDW-Standard S 1 erforderlich, der eine integrierte Planungsrechnung voraussetzt. Die vorausschauende Planung der Unternehmensnachfolge ist insbesondere für die Fälle dringend zu empfehlen, in denen der Verschonungsabschlag nach § 13b Erbschaftsteuergesetz gesichert werden soll. Schädliches Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes kann durch Gestaltung noch rechtzeitig auf ein unschädliches Niveau reduziert werden.
Geschäftsführerhaftung im Überschuldungsszenario
In einem weiteren Szenario ist die Existenz eines adäquaten Planungs- und Berichtssystems für die Geschäftsleitung unverzichtbar. In einer Überschuldungssituation kann die Insolvenzantragspflicht durch die Darlegung einer positiven Fortbestehensprognose abgewendet werden. Vor dem Hintergrund persönlicher straf- und zivilrechtlicher Haftungsfolgen für die Geschäftsführer empfehlen wir, eine solche Fortbestehensprognose nach betriebswirtschaftlichen Kriterien – bestehend aus einem tragfähigen Finanz- und Ertragsplan sowie einer Plangewinn- und -verlustrechnung und einer Planbilanz – sorgfältig aufzustellen und insbesondere die Prämissen der Planung zu dokumentieren.
Viele Argumente, die dafür sprechen, den aktuellen Status der Planungs- und Berichtssysteme in Ihrem Unternehmen hinsichtlich der vielschichtigen Anforderungen zu überprüfen.