Gerade ist das Jahressteuergesetz 2010 in Kraft getreten, da zeichnet sich mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 bereits das nächste Reformpaket ab. Am 9. Dezember hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP auf ein Bündel aus rund 40 Vereinfachungsmaßnahmen verständigt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 2. Februar 2011 vom Kabinett beschlossen Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Für einige Maßnahmen, wie etwa die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, ist ein rückwirkendes Wirksamwerden zum 1. Januar 2011 vorgesehen. Im Folgenden möchten wir die wesentlichen Änderungen im Überblick kurz darstellen.
Neuerungen für Privatpersonen:
- Vereinfachung der Steuererklärungspflichten: nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige brauchen künftig nur alle 2 Jahre eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von EUR 920 auf EUR 1.000.
- Einfachere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: In Zukunft kommt es auf die Unterscheidung zwischen beruflich veranlasster und privater Kinderbetreuung nicht mehr an.
- Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute.
Neuerungen für Unternehmen:
- Meldung von Auslandssachverhalten nur noch einmal jährlich mit fünfmonatiger Frist ab Jahresende.
- Aufgabeerklärung bei Betriebsaufgabe oder Betriebsverpachtung: ein Betrieb gilt künftig solange als fortgeführt, bis formal die Betriebsaufgabe erklärt wird.
- Anforderungen an elektronische Rechnung gesenkt: Als elektronisch gilt nunmehr eine Rechnung, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF oder Textdatei, per Computerfax oder Faxserver (nicht jedoch normales Fax) oder via Datenträgeraustausch ermittelt wird.
- Gebührenpflicht bei verbindlicher Auskunft: Einführung einer Bagatellgrenze von EUR 10.000 für den Gegenstandswert
Der Koalitionsausschuss hat sich darüber hinaus noch weiterer Vorhaben angenommen, für die allerdings noch keine konkreten Gesetzesvorschläge formuliert worden. Ziel ist in erster Linie die Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts, die durch eine Neuregelung der Verlustverrechnung sowie die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems zum Ausdruck gebracht werden soll.